Serviceleistung
Schulungen für die „unterwiesene Person“
Schulung für Gaswarngeräte
Das Hauptziel: die Sensibilisierung der Mitarbeiter im sicheren Umgang mit explosiven und toxischen Gasen sowie Dämpfen.
Gaswarnanlagen im toxischen oder explosionsfähigen Bereich müssen vom Betreiber gemäß den Richtlinien der BG Chemie und der Rohstoffe (T023 und T021) alle 4 Wochen durch eine Sichtkontrolle überwacht werden. Diese Maßnahme ist vom Betreiber der Anlagen zu veranlassen.
Zur Sichtkontrolle von Gaswarnanlagen gehört nicht nur die optische Überprüfung. Es ist sinnvoll, wenn das zuständige Personal umfassender im Umgang mit Gasen und Dämpfen informiert wird. Hierbei sollte es stärker für die Gefahren sensibilisiert und über die relevanten Vorgänge aufgeklärt werden. In der Schulung wird das physikalische Verhalten von Gasen und Dämpfen sowie die toxischen Wirkungen der zu überwachenden Stoffe thematisiert.
Des Weiteren wird erläutert, wie Alarme richtig beurteilt werden und wie im Falle eines Alarms sofort und richtig gehandelt werden kann.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Schulungsinhalte von den betreffenden Personen sehr positiv aufgenommen werden, da in der Schulung von der Praxis für die Praxis gesprochen wird. Es gibt zahlreiche Erfahrungsberichte, die wir mit dem ausgewählten Personal teilen können. Die anschließenden Diskussionen und Nachfragen unterstreichen die Bedeutung dieser Schulungen.